Faust Apotheke
Inhaber Peter Ney e.K.
Grabenstrasse 83
52249 Eschweiler
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Tel.: 02403-31333
Fax: 02403-28027

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr.: 08:30 - 18:30 Uhr
Sa.: 08:30 - 14:00 Uhr
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Rezeptarten

Die vom Arzt ausgestellten Rezepte können rot, blau, gelb oder grün sein: Aber wo liegen die Unterschiede?

 

Wann erhält ein Patient welches Rezept und was muss auf dem Rezept vorhanden sein, damit der Apotheker dem Patienten die Medikamente übergeben kann?

Kassenrezept:

Das zumeist anzutreffende Kassenrezept (erkennbar an der roten Färbung) wird bei Verordnungen die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden vom Arzt benutzt. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum und darf höchstens drei Verordnungen beinhalten.

Folgende Angaben dürfen auf Ihrem Kassenrezept nicht fehlen:

  • Name der Krankenkasse,
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum der Person, für die das Rezept ausgestellt ist,
  • bei Betriebskrankenkassen zusätzlich der Arbeitgeber, die Nummer der Kasse, des Versicherten und des Vertragsarztes,
  • Kennzahl für den Status des Versicherten (z. B. Angestellter), Gültigkeitsdauer und Ausstellungsdatum,
  • der Name, das Fachgebiet(e) und die Adresse des Vertragsarztes sowie dessen Unterschrift,
  • der eventuelle Hinweis auf Befreiung von Rezeptgebühren,
  • Wirkstoff, Dosierung und Darreichungsform bzw. Name des Medikaments, wenn der Arzt das Kästchen "Aut idem" angekreuzt hat.

Privatrezept:

Sind Sie privat versichert, so erhalten Sie keine roten Kassenrezepte, sondern blaue Privatrezepte. Privatrezepte besitzen im Gegensatz zu den Kassenrezepten eine kängere Gültigkeit. Sie können bis drei Monate nach Ausstellung eingelöst werden. Weiterhin erhalten gesetzlich Krankenversicherte, die ein Präparat, welches nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, verschrieben bekommen, und das Präparat somit in vollem Umfang selbst bezahlen müssen, ein blaues Privatrezept.

Betäubungsmittelrezept:

Das Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) ist erforderlich für die Verschreibung von Betäubungsmitteln. Ein BTM-Rezept ist nur acht Tage (einschließlich des Austellungstages) gültig. Danach darf das Betäubungsmittel nicht mehr abgegeben werden.

Grünes Rezept:

Bei "Grünen Rezepten" handelt es sich um Empfehlungen des Arztes für rezeptfreie Medikamente. Diese müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden und werden von keiner Krankenkasse erstattet. Grüne Rezept sind unbegrenzt gültig und können beliebig viele Medikamente enthalten.

Zuzahlungsbefreite Medikamente

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Arzneimittelversorgungs - Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) sind ausgewählte Präparate von der Zuzahlung befreit.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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